Truckerschnack

Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Lkw- und Busfahrer.
Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, benötigen ab dem 10.09.2014 einen entsprechenden Nachweis in ihrem Führerschein.

EU-Berufskraftfahrer – was bedeutet das?

Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist, regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Wer seinen Führerschein ab dem 10. September 2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10. September 2008 (D-Klassen) erwirbt, muss zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchzuführen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beruht auf der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. (Quelle: eu-bkf.de)

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